Begriff: Akkreditiv

Auftrag des Käufers an eine Bank, einen bestimmten Geldbetrag gegen Vorlage von Dokumenten (z.B. Konnossementen/ Ladescheinen/ Lagerscheinen) an die Bank des Verkäufers zu entrichten. Zumeist ist das A. unwiderruflich und befristet, so dass der Verkäufer bei Lieferverzug eine Verlängerung beantragen muss. Geschäfte gegen A. bieten die grösste Zahlungssicherheit für den Verkäufer und die grösste Absicherung für den Käufer, die Waren tatsächlich zu erhalten.

engl. Letter of credit