Begriff: Ausleger

1. Ein mit dem Boot parallel, durch Stangen seitlich mit ihm verbundener Schwimmkörper, der das Boot vor dem Kentern schützt ; zuweilen auf beiden Seiten des Bootes angebracht (Doppelausleger); gebräuchlich u.a. bei Völkern Indonesiens und Ozeaniens

2. An beiden Seiten von Sportruderbooten angebrachte Verstrebungen zur Aufnahme der Riemen oder