Begriff: B-Patente

frühere Schiffsführungspatente in der Hochseefischerei

B1 = Schiffer in Kleiner Hochseefischerei
B2 = Steuermann in Kleiner Hochseefischerei
B3 = Kapitän in Kleiner Hochseefischerei
B4 = Steuermann in Großer Hochseefischerei
B5 = Kapitän in Großer Hochseefischerei

ab 1970 gibt es Befähigungszeugnisse
BG5 = entspricht B5 und berechtigt zum Führen von Fischereifahrzeugen aller Art und jeder Größe auf allen Meeren.
BGW4 = Wachoffizier auf Trawlern mit den Befugnissen wie BG5, was Größe und Fahrtgebiet betrifft.
BK3 = die früheren Befugnisse in europäischen Gewässern sind erhalten geblieben. B2 ist entfallen und geht im Bedarfsfall in BK3 auf.
BKü1 = entspricht dem früheren Geltungsbereich B1.