Begriff: Base port

1. Zentraler Hafen in einem Fahrtgebiet oder Round-the-World-Service, der mit grossen Schiffen bedient wird. Von dort aus erfolgt die Verladung mit Feederdiensten zu den Endbestimmungshäfen.
2. Begriff aus der Ratenpolitik der Konferenzschiffahrt Von der Konferenz tariflich festgelegter Basishafen, in dem die Reeder auch bei einem möglichen Nichtanlaufen die Ladung akzeptieren bzw. ausliefern müssen. Die Umfuhrkosten zum/vom nächst angelaufenen base port muss der Verfrachter tragen.