Eine Klausel in Konferenztarifen, die es den Mitgliedern (Reedereien) gestattet, Erhoehungen von Frachtraten und Zuschlaegen, sowie die Erhebung von Surcharges ohne vorherige Ankuendigung durchzufuehren und zwar bei 1. Drohender Kriegsgefahr/ im Kriegsfall/ bei Sanktionen, 2. Wechselkursaenderungen, 3. Verstopfungen in Ladeund Loeschhaefen, 4. Drohender oder eingetretener Schliessung des Suez-Kanals, 5. irgendeinem anderen, besonderen, unvorhergesehenen Ereignis ausserhalb der Kontrolle der Reedereien