Begriff: CROSS-CHARTER

Zeitfrachtvertrag zwischen den in einem Gemeinschaftsdienst fahrenden Reedereien ueber die gegenseitige Ueberlassung prozentualer Anteile an der Ladefaehigkeit/ Container-Stellplatzkapazitaet eines Schiffes; regelt die Haftungsfrage.

Begriff: CROSS-CHARTER

Zeitfrachtvertrag zwischen den in einem Gemeinschaftsdienst fahrenden Reedereien ueber die gegenseitige Ueberlassung prozentualer Anteile an der Ladefaehigkeit/ Container-Stellplatzkapazitaet eines Schiffes; regelt die Haftungsfrage.