Begriff: DISBURSEMENT

1. Kosten (z.B. Hafengebuehren, Staukosten, Lotse/ Schlepper/ Festmacher, Zollgebuehren, Bunker, Wasser), die der Agent fuer den Reeder auslegt. Dafuer erhaelt er eine Provision, die sog. Disbursement Charge, in Hoehe von 2 – 3%. 2. Dem Ablader entstehende, nicht im Verkauspreis enthaltene Kosten, die seitens der Reederei per Nachname vom Empfaenger normalerweise gegen eine Gebuehr eingezogen werden. siehe CIDA