Begriff: Dokumentakkreditiv

Der Ausdruck Dokumentenakkreditiv bedeutet eine Vereinbarung, demzufolge eine Bank im Auftrag und nach den Weisungen eines Kunden gegen Übergabe vorgeschriebener Dokumente eine Zahlung an einen dritten leistet, sofern die Akkreditivbedingungen erfüllt sind.
Außenhandelsgeschäft Das Dokumentenakkreditiv ist ein Zahlungsversprechen der Importeurbank, das diese im Auftrag des Importeurs zugunsten des Exporteurs abgibt. Um Zahlung zu erlangen, muß der begünstigte Exporteur die Akktreditivbedingungen erfüllen, insbesondere bestimmte Dokumente vor Verfall des Dokumentenakkreditivs vorlegen.