Begriff: Dringlichkeitsmeldung

Dringlichkeitsmeldung, die (Urgency message, urgent)

Die in manchen Fällen dem Notruf eines Schiffes vorhergehende Mitteilung über eine eingetretene oder sich entwickelnde schwierige Situation.

Das Dringlichkeitszeichen ist das im Sprechfunk dreimal gesprochene Wort Pan pan, pan pan, pan pan. Es steht unter besonderm Schutz und zeigt an, dass die rufende Seefunkstelle (SeeFuSt) eine dringende Meldung abzusetzen hat. Diese kann sich auf eine verletzte Person an Bord beziehen oder auch auf eine Manövrierunfähigkeit des Fahrzeugs (z. B. Ruderschaden, Maschinenschaden) hinweisen.

Die Dringlichkeitsmeldung steht nach dem Seenot-Alarm an zweiter Stelle und hat Vorrang vor der Sicherheitsmeldung und dem Routineverkehr.

siehe auch Sicherheitsmeldung, Seenotmeldung, Routineverkehr,