Begriff: EINFUHRERKLÄRUNG

Zollpapier fuer Importware, das von demjenigen ausgefuellt wird, der die Verzollung vornimmt. Beinhaltet Angaben ueber Kaeufer, Verkaeufer, Warenbezeichnung, Gewicht und Zollwert. Die E. wird zusammen mit der Handelsrechnung beim Zoll eingereicht.