Begriff: FLAGGENPROTEKTIONISMUS

Staatliche Wettbewerbsbeeinflussung durch wirtschaftspolitische Massnahmen, mit denen der nationalen Flagge Vorteile im Wettbewerb um Gueter im nationalen Aussenhandel verschafft werden sollen. Solche Massnahmen koennen z.B. sein ermaessigte Hafen-, Leuchtturm-, Konsulatsgebuehren fuer Schiffe der nationalen Flotte. Festlegung von Guetern, die mit der nationalen Flotte befoerdert werden muessen. Subventionen fuer nationale Werften oder Reedereien.