Begriff: Flaggenschein

Flaggenschein, der

Das Dokument, das dem Schiff oder der Yacht die Erlaubnis zum Führen einer bestimmten Flagge erteilt. Beispiel für Yachten Flaggenschein des Deutschen Segler-Verbandes.

Dient dem Nachweis für das vorübergehende Recht die Bundesflagge zu führen. Es wird Schiffen verliehen, die z.B. in der Bundesrepublik erbaut worden sind und in einen ausländischen Hafen überführt werden sollen.