Begriff: Funker

Funker, der

war früher auf größeren Schiffen vorgeschrieben, heute durch die moderne Datenübertragungstechnik wird der Funker nicht mehr benötigt. Die Aufgaben übernimmt jetzt ein nautischer Offizier mit einem Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst.

Mit entgültiger Einführung des GMDSS am 01.Februar 1999 sind die hierfür gültigen Funkzeugnisse in der ausrüstungspflichtigen Schifffahrt

GOC (General operators certificate)
– ROC (Resticted operators certificate)

Das GOC hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann verlängert werden. Den Verlängerungsvermerk erhält man durch Nachweiss der entsprechenden Funker -Tätigkeit auf ausrüstungspflichtigen Schiffen in Seegebieten A2 bis A4.

Und in der Sportschifffahrt

– LRC (Long range certificate)
– SRC (Short range certificate)

LRC und SRC sind unbegrenzt gültig.

Die Prüfungsinhalte für die ausrüstungspflichtige Schifffahrt und die Sportschifffahrt sind für die Zeugnisee GOC und LRC, sowie für ROC und SRC, die selben.

siehe auch GOC, ROC, LRC, SRC, Seefunkdienst, GMDSS,