Begriff: GATEPASS

Papier, das den berechtigten B/L-Inhaber zum Abholen eines Containers am Terminal ermaechtigt. Der G. wird i.d.R. vom Agenten am Terminal nach Erhalt des Original-Bs/L und der Fracht ausgestellt. Heutzutage an vielen Terminals durch Hilfe von Datenfernuebertragung ersetzt.