Begriff: GEFAHRGUT

Der Begriff gefaehrliche Gueter wird im Gesetz ueber die Befoerderung gefaehrlicher Gueter definiert. Die Befoerderung von G. ist nur erlaubt, wenn die Gefahrgutvorschriften fuer die einzelnen Verkehrstraeger eingehalten werden. Im besonderen sind geregelt die Gefahrgutklassen 1-9, die Verpackung, die Bezeichnung des G. und die Kennzeichnung, die Befoerderungspapiere und die Stau- und Trennvorschriften.