Begriff: GESCHLOSSENE KONFERENZ

Konferenz, in der im Gegensatz zur offenen Konferenz die Mitglieder ueber Aufnahmeantraege von Bewerbern zu beschliessen haben, wobei vielfach ein einstimmiges Votum erforderlich ist. Die Aufnahme ist zudem im allgemeinen an gewisse Bedingungen bzw. Voraussetzungen gebunden, wie z.B. Festsetzung von Ladungsquoten, zusaetzlicher Tonnagebedarf und qualitative Anforderungen entsprechend denen der Konferenz. Diese Form der Konferenz ist laut UNCTAD-Code verboten. siehe UNCTAD