Begriff: INDOSSAMENT

Uebertragungsvermerk, der auf der Rueckseite eines Orderpapiers (z.B. B/L)von dessen Inhaber (Indossant) angebracht wird. Durch das I. uebertraegt der Inhaber des Papiers das Eigentum und damit die Rechte aus dem Papier auf den Empfaenger (Indossatar) des Papiers. Wird der Indossatar im I. genannt, spricht man vom Voll-I., wird kein Indossatar namentlich aufgefuehrt, vom Blanko-I. siehe ORDERPAPIER