Begriff: Inmarsat-Schiffsfunkstellen

Als GMDSS -Ausrüstung sind Inmarsat -A, -B und C-Anlagen zugelassen. Über diese Inmarsat -Endeinrichtungen ist eine sichere Seenotalarmierung Schiff – Land aus den Seegebieten A1, A2 und A3 und die Koordinierung von Rettungseinsätzen möglich.
Vor der ersten Teilnahme am Inmarsat- Weltraumfunk muss mit jeder Inmarsat-GMDSS -Anlage ein »Commissioning Test« durchgeführt werden. Während des Tests wird die Mobilnummer (IMN) der Anlage kontrolliert. [IMN = Inmarsat mobile number]. Außerdem werden alle technischen Funktionen, insbesondere die Alarmierungsfunktion, geprüft. Es wird auch getestet, ob die Anlage in allen Teilen mit dem Inmarsat- System verträglich ist, d.h., sie darf keine Störungen verursachen. Weiterhin wird geprüft, ob die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und ob die Abrechnung gesichert ist. Verläuft der Test in allen Punkten positiv, wird dies innerhalb von 24 Stunden allen Küsten-Erdfunkstellen (=SES) mitgeteilt und die Anlage darf in Betrieb genommen werden.

siehe auch SES,