Begriff: KONNOSSEMENTS-TEILSCHEIN

Handelbarer Konnossements-Ersatz, der bereits vor Schiffsankunft vom Agenten ausgestellt werden kann, falls der Empfaenger der Ware die Abnahme in Teilpartien beabsichtigt. Diese Anweisung zur Auslieferung richtet sich an den Kaibetrieb, der bei Vorlage des K. die Sendung an den Inhaber gegen Quittung ausliefert. Der K. muss die gleichen Angaben enthalten wie das Original-B/L. Syn. Teilkonnossement