Begriff: Kiel

1. im Schiffs- und Bootsbau unterster, mittschiffs verlaufender Längsverband; ausgeführt als Balkenkiel (Holz- oder Stahlbalken, aus dem Boden herausragend), Flachkiel (verstärkter Plattengang, eben) oder Flossenkiel (bei Segeljachten mit Ballast beschwerte Kielflosse). Ein Schlingerkiel dämpft die Bewegungen im Seegang.
2. Hafenstadt an der Ostsee beiderseits der Kieler Förde und am Nord-Ostsee-Kanal. Kiel wurde zwischen 1233 und 1242 gegründet, erhielt 1242 Stadtrecht und war Mitglied der Hanse. Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein, 238 600 Einwohner; Sitz des Landtags, der Landesregierung und vieler Landesbehörden, Wasser- und Schifffahrtsdirektion, Universität (gegründet 1665), Institut für Meereskunde, Pädagogische Hochschule, viele Institute und Forschungseinrichtungen (u.a. Bundesforschungsanstalt für Fischereir), Landesbibliothek, Museen (u.a. Schifffahrtsmuseum), Opernhaus, Theater, Funkhaus, botanischen Garten. Der Kieler Hafen hat einen Güterumschlag von (1997) 3,6 Mio.t. Kiel ist Austragungsort der Kieler Woche. Bedeutende Werftindustrie, Maschinenbau, elektrotechnische, feinmechanische und optische Industrie, Fischkonservenindustrie; Marinestützpunkt seit 1956.