Begriff: Kriegsschiffe

Kampf- und Hilfsschiffe, die den Seestreitkräften eines Staates angehören; in der Regel durch die National- oder Kriegsflagge gekennzeichnet. Kriegsschiffe besitzen auch im Ausland die Territorialität des Heimatstaates und dürfen von fremder Macht nicht kontrolliert werden. Die Entwicklung der Kriegsschiffe führte von mit Soldaten besetzten Handelsschiffen der Antike über Kriegsgaleeren und -galeonen zu den Fregatten, Korvetten und Linienschiffen des 17./18.Jahrhunderts. Sie wurden abgelöst durch die motorgetriebenen Kriegsschiffe der Neuzeit. Gegenwärtige Klassifizierung Flugzeugträger, Schlachtschiffe, Kreuzer, Zerstörer, Fregatten, Korvetten, Minenkampfschiffe, Kleine Kampfschiffe (Schnellboote u.a.), Unterseeboote.