Begriff: Küstengewässer

(Küstenmeer), die vor der Küste liegenden Meeresteile, die zum Hoheitsgebiet des Küstenstaates (Territorial-, Hoheitsgewässer) gehören mit der völkerrechtlichen Einschränkung, dass allen Schiffen die friedliche Durchfahrt gestattet werden muss. Die Grenze zwischen dem Staatsgebiet der Uferstaaten und der hohen See verläuft im Meer. Die Küstenlinie, von der aus die Ausdehnung des Küstengewässers berechnet wird, richtet sich nach dem tiefsten Meeresstand bei Tiefebbe; Sonderregeln bestehen für Inseln, Buchten und Meerengen. Für die allgemeine Festlegung dieser Grenze galt früher die Dreimeilenzone (5556 m); nach der Seerechtskonvention vom 10.12.1982 können die Staaten maximal 12 Seemeilen in Anspruchnehmen.