Begriff: LIEFERSCHEIN

Nicht handelbares Auslieferungspapier, das nach Schiffsankunft und Einziehung des Original- Konnossements vom Agenten im Loeschhafen ausgestellt wird. Das Eigentum an der Ware geht jedoch erst mit deren Auslieferung an den Empfaenger ueber. Bei Hapag-Lloyd ist die Ausstellung von L. generell nur bei Stueckgut ueblich, und zwar wenn – es sich um ein Mixed Movement handelt, also auf einem B/L ein Voll-Container und eine Stueckgutpartie stehen. In diesem Fall wird fuer die Stueckgutpartie ein L. ausgestellt – das Original-B/L fuer eine Stueckgutpartie im Inland eingereicht wurde und nicht rechtzeitig im Loeschhafen sein kann – die Auslieferung einer Stueckgutpartie ohne Original-B/L gegen Revers geschieht.