Begriff: Messbrief

1. Bei Handelsschiffen von einer Schiffsvermessungs- oder Registerbehörde ausgestellte Urkunde über die amtliche Vermessung eines Schiffes (Bruttoraumgehalt), die u.a. als Unterlage für die Berechnung von Versicherungsgebühren und Schifffahrtsabgaben (Hafengelder) dient.
2. Bei Yachten gibt der Messbrief Auskunft über die Zugehörigkeit der Yacht zu einer Rennklasse (olympische Klasse, Einheitsklasse u.a.).