Begriff: NAABSA

Not Always Afloat But Save Aground Charterklausel, die besagt, dass das gecharterte Schiff im Tidehafen auf einem Liegeplatz liegen darf, der nicht immer ein Schwimmen des Schiffes garantiert, jedoch einen fuer das Schiff bei Trockenfallen ungefaehrlichen Untergrund (Sandboden) hat.