Begriff: NETTO-RAUMGEHALT

1. Nach IMO-Vermessung Die Summe der Rauminhalte der Laderaeume des Schiffes multipliziert mit dem Faktor k. Masseinheit Nettoraumzahl (NRZ). 2. Nach Oslo-Vermessung Der Brutto-Raumgehalt eines Schiffes, abzueglich nicht kommerziell nutzbarer Raeume wie z.B. Unterkuenftfe fuer Besatzung, die Proviantraeume, die Maschinenraeume * 2,46, Kommandobruecke, Ballastraeume u.ae. Masseinheit Brutto-Registertonne (BRT). siehe BRUTTO-RAUMGEHALT

Begriff: Nettoraumgehalt

Raumgehalt eines Schiffes, nach dem die Hafengelder, Kanalgebühren usw. zu zahlen sind. Es ist, im Gegensatz zum Bruttoraumgehalt, der Teil des Schiffsraumes (Laderaum) mit dem der Reeder unmittelbar Geld verdient.