Begriff: OFF-HIRE CLAUSE

Klausel aus dem Zeitchartervertrag, nach der der Verfrachter fuer solche Zeiten keinen Anspruch auf Zahlung des Chartergeldes hat, in denen die Reise durch, Verschulden des Verfrachters oder – Verschulden von hoher Hand (z.B. politische Einfluesse) verzoegert oder unterbrochen wurde. Syn. Break-Down-Clause