Begriff: OVERSIDE DELIVERY CLAUSE

Klausel im Frachtvertrag, die besagt, dass bei Entloeschung von Teilpartien die Gestellung eigener Leichter durch den Empfaenger zu erfolgen hat. Kommt der Empfaenger dieser Verplichtung nicht nach, so ist die Reederei berechtigt, die Gueter anderweitig und auf Kosten der Empfaenger an Land zu verbringen.