Begriff: RAUMFRACHTVERTRAG

Vorherrschende Vertragsform in der Trampschiffahrt aehnlich einem Mietvertrag. Beim Abschluss eines R. wird vereinbart, dass der Schiffseigentuemer dem Befrachter zur Befoerderung von Guetern das ganze Schiff, und zwar entweder fuer eine bestimmte Reise (Reisecharter), fuer eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Reisen oder fuer eine Zeitspanne (Zeitcharter) zur Verfuegung stellt. Der Schiffseigner kann aber auch anstatt des ganzen Schiffes nur einen Teil oder einen bestimmt bezeichneten Raum zur Nutzung zur Verfuegung stellen.