Begriff: Reeder

(von Reede), Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (§484 HGB), früher meist eine Einzelperson, heute häufig eine juristische Person oder eine Mehrheit von Personen (Reederei). Den Reeder trifft in Bezug auf die von seinen Schiffen ausgehenden Schäden eine umfassende Haftung.