Begriff: REZEPTUMHAFTUNG

Art der Verfrachterhaftung, nach der der Verfrachter nur bis zur Grenze der hoeheren Gewalt haftet. Mit Einfuehrung des HGB, 1897, wurde die R. in eine Verschuldenshaftung mit Exkulpationspflicht des Verfrachters umgewandelt, d.h. der Verfrachter muss beweisen, dass er fuer den Schaden nicht verantwortlich ist. Sie ist seit 1986 in Deutschland nicht mehr gueltig. Von 1986 an ist Skripturhaftung ueblich. siehe SKRIPTURHAFTUNG