Begriff: S-Sätze

Zusätzlich zu den Gefahrenhinweisen sind auf allen Produkten, die gefährliche Stoffe enthalten, sog. Sicherheitsratschläge anzubringen. Ähnlich wie bei den Gefahrenhinweisen geben die Kennzahlen in der EG-Stoffliste bei den einzelnen gefährlichen Stoffen an, welche Sicherheitsratschläge auf den Packungen angegeben sein müssen.

Beispiele
S1 unter Verschluß aufbewahren
S2 darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S16 von Zündquellen fernhalten
S21 bei der Arbeit nicht rauchen
S24 Berührung mit der Haut vermeiden
S39 Schutzbrille tragen