Begriff: Schleppnetz

dem Fischfang im Meer dienender, von einem oder zwei Booten (Trawler) gezogener, trichterförmiger Netzsack;
mündet in einen langen, engmaschigen Fangbeutel (Stert). Das Grundschleppnetz (Trawl) läuft nach vorn in zwei lange seitliche Flügel mit je einer Zugleine (Kurrleine) aus;
es wird über den Meeresgrund gezogen, wobei die Öffnung unten durch Ketten- oder Kugelbeschwerung, oben durch Schwimmkörper, seitlich durch zwei Scherbretter offen gehalten wird. Das Schwimmschleppnetz wird frei schwimmend gezogen (Länge bis 55 m, Durchmesser der Fangöffnung bis 40 m).