Begriff: Seeberufsgenossenschaft

Seeberufsgenossenschaft, die (SeeBG)

Ihr obliegt die unter einheitlicher Verwaltung zusammengefasste Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung der Seeleute. Träger die 1887 errichtete See-Berufsgenossenschaft (See-BG) für die See-Unfallversicherung; die 1907 als Sonderanstalt der See-BG errichtete Seekasse für die Arbeiterrentenversicherung der Seeleute, zugleich Generalbevollmächtigte der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte für die gesetzliche Angestelltenversicherung der Seeleute und Trägerin der See-Pflegekasse zur Durchführung der sozialen Pflegeversicherung; die 1928 als Abteilung der Seekasse errichtete See-Krankenkasse für die Krankenversicherung; die 1974 von der See-BG errichtete Seemannskasse für die Gewährung von Überbrückungsgeld an vorzeitig aus dem Beruf ausscheidende Seeleute. Sie überwacht die Besatzungsräume und erteilt als Schiffssicherheitsbehörde den Fahrterlaubnisschein (Sicherheitszeugnis und das Freibordzeugnis (betrifft die Tiefladelinie)

siehe auch Musterung, SeeBG,