Begriff: TRAMPSCHIFFAHRT

Bedarfsfahrt: Sie dient vornehmlich der Befoerderung von Massenguetern. Die T. hat keinen festen Fahrplan und nimmt Ladung dort auf, wo sie angeboten wird. Die Frachtraten richten sich nach Angebot und Nachfrage. Grundlage des Frachtvertrages sind die unterschiedlichen Charterparties.