Begriff: VERPFLICHTUNGSSCHEIN

Antrag auf Auslieferung der im B/L oder Lieferschein genannten Waren und zugleich Erklaerung, mit der sich der Ladungsempfaenger gegenueber dem Kaibetrieb zur Zahlung des Kaiumschlagsentgeltes verpflichtet. Ohne Ausstellung des V. wird die Ladung nicht ausgeliefert.