Begriff: A-Patente

früher nautische Befähigungsnachweise, wurden erworben auf einer Seefahrtsschule zur Führung eines Schiffes. Es wurden sechs Patente unterschieden

A1 = Schiffer auf Küstenfahrt
A2 = Steuermann auf Kleiner Fahrt
A3 = Kapitän auf Kleiner Fahrt II
A4 = Kapitän auf Kleiner Fahrt I
A5 = Seesteuermann auf Großer Fahrt
A6 = Kapitän auf Großer Fahrt

— ab 1970 gibt es nur noch Befähigungszeugnisse. AG = Kapitän mit der Befugnis zum Führen von Fracht- u. Fahrgastschiffen jeder Größe in allen Fahrgebieten. Wahrnehmen der Aufgabe eines 1. nautischen Schiffsoffizier.
AGW= Nautischer Schiffsoffizier mit der Befugnis zum Wahrnehmen der Aufgaben eines 2. nautischen Offiziers auf Fracht- und Fahrgastschiffen jeder Größe in allen Fahrgebieten.
AM = Kapitän mit der Befugnis zum Führen von Frachtschiffen bis BRZ 8000 in allen Fahrgebieten und Fahrgastschiffen bis BRZ 4000 in der Küstenfahrt. Wahrnehmen der Aufgaben eines 1. und 2. nautischen Schiffsoffizieres.
AMW = Nautischer Schiffsoffizier mit der Befugnis zum Wahrnehmen eines 2. nautischen Schiffsoffiziers auf Frachtschiffen bis BRZ 8000 in allen Fahrtgebieten und Wahrnehmen der Aufgaben eines 3. nautischen Schiffsoffiziers auf Frachtschiffen jeder Größe in allen Fahrtgebieten.
AK = Kapitän mit der Befugnis zum Führen von Frachtschiffen bis BRZ 4000 in der Mittleren Fahrt und von Fahrgastschiffen bis BRZ 3000 in der Küstenfahrt. Wahrnehmen der Aufgaben eines 1. nautischen Schiffsoffiziers.
AKW = Nautischer Schiffsoffiziers mit der Befugnis zum Wahrnehmen der Aufgaben eines 1. nautischen Schiffsoffiziers auf Frachtschiffen bis BRZ 3000 in der Mittleren Fahrt. Wahrnehmen der Aufgaben eines 2. Nautischen Schiffsoffiziers auf Frachtschiffen bis BRZ 4000 in der Mittleren Fahrt.
AN = Kapitän mit der Befugnis zum Führen von Frachtschiffen von weniger als BRZ 300 in der Nationalen Fahrt