Begriff: Abteilungsstatus

Generell gibt es einen schiffbaulichen Sicherheitsstandard, der sich 1-, 2- oder 3-Abteilungsstatus nennt. Er beschreibt, wie viele benachbarte Hauptabteilungen in Längsrichtung maximal geflutet sein können, so dass unter allen Betriebsbedingungen das Schiff in Bezug auf Stabilität und Schwimmfähigkeit noch standhält. Bei einem 2-Abteilungsstatus überlebt ein Schiff entsprechend einer Flutung von zwei benachbarten Hauptabteilungen, aber nicht darüber hinaus. Realisiert wird ein Abteilungsstatus beispielsweise durch das Anbringen von wasserdichten Schotten oder Anbringen von wasserdichten Türen.
Die deterministische Regel schreibt je nach Größe des Abteilungsfaktors vor, welchen Status ein unter diese Regel fallendes Schiff haben muss.