Begriff: Binnenschifffahrts-Aufgaben-Gesetz

(in der Fassung vom 4.8. 1986), regelt die Aufgaben des Bundes. Diese bestehen in der Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehrs, der Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, der Verhütung von der Schifffahrt ausgehender schädlicher Umwelteinwirkungen, der Schiffseichung u.a. .