Begriff: FRANCHISE

1. Freigrenze, bis zu der die Versicherung nicht fuer einen Teilschaden an der Ware aufkommt, also eine Selbsthaftung des Versicherten fuer Bagatellschaeden (Selbstbeteiligung).

Begriff: FRANCHISE

2. Steuer- und Abgabenfreiheit, insbesondere Zollfreiheit. 3. Gewichtsverluste, z.B. Verlust, fuer den der Verkaeufer bis zu einer bestimmten Grenze nicht haftet.