Begriff: KONSORTIUM

Zusammenarbeit von Unternehmen auf hoher Stufe der Kooperation. In der Schiffahrt bilden Konferenzreedereien parallel zur Konferenz ein K. und vereinbaren weitergehende Zusammenarbeit, die auf Teilgebieten bis zur Aufgabe der wirtschaftlichen Eigenstaendigkeit gehen kann. Wesentliches Merkmal des K. ist die gemeinsame Nutzung der Schiffe. Die Partner zeichnen ein Operating Agreement, in dem Regeln fuer die Absprachen aufgestellt werden. Diese koennen z.B. die Gruendung eines Tonnage Centre/Coordinating Office sein, welches grosse Teile des Operating uebernimmt oder die Einigung ueber ein gemeinsames oder getrenntes Marketing (Joint/Separate Marketing). Die Leitung des K. liegt in den Haenden des Steering Committee.