Begriff: MATES RECEIPT

Quittung des Ladungsoffiziers Bescheinigung der Uebernahme der Waren an Bord. M. dient als Zwischendokument und ist nicht handelbar. Gegen Rueckgabe des M. wird dann nach Abfahrt ein B/L ausgestellt. In Hamburg ist das M. als Verladeschein ein Teil des Schiffszettels.