Begriff: SCHIFFSMAKLER

(Veraltete bez. heute Schiffahrtskauf-frau/-mann) Unternehmer, der die Transportleistung des Reeders durch Uebernahme wesentlicher Funktionen der Absatzdurchfuehrung (z.B. Ladungsakquisition, Vermittlung von Chartervertraegen, Vermarktung). Als Oberbegriff umfasst der S. die Arbeitsgebiete des Befrachtungsmaklers, des Klarierungsagenten, des Linienagenten sowie des Schiffsan- und verkaufsmaklers. Haeufig uebt ein und derselbe S. mehrere der obigen Taetigkeiten aus. engl. Broker