Begriff: Signalmittel

Signalmittel, die (pyrotechnical signalling gear)

Pyrotechnische Signalmittel für Yachten / Schiffe darf nicht jedermann erwerben. Signalmittel der Klasse T1 wie Handfackeln, Rauchfackeln, und Signalraketen dürfen nur an Personen abgegeben werden, die älter als 18 Jahre sind. Signalmittel der Klasse T2 wie Fallschirmsignalraketen dürfen darüber hinaus nur Personen erwerben, die einen entsprechenden Sachkundenachweisbesitzen oder in deren Sportbootführerschein / nautisches Patent der Vermerk eingetragen ist: Befreit nach § 1 Abs. 3 Erste Spreng V.für Signalwaffen sachkundig im Sinne von § 31 Abs.1 WaffG. Neu entwickelte sogenannte Notsignalgeber gelten nicht als Signalpistole und fallen als Signalmittel in die Klasse !T1, so dass sie von jedem Volljährigen erworben und eingesetzt werden können.

siehe auch: Signalpistole, Notsignalgeber, Pyrotechnik