Begriff: Wasserstraßenrecht

Das Wasserstraßenrecht regelt die Verwaltung und Benutzung der See- und Binnenwasserstraßen. In Deutschland ist die Wasserstraßenverwaltung für die Bundeswasserstraßen Sache des Bundes (Bundeswasserstraßen-Gesetz in der Fassung vom 23.8.1990). Die Wasserstraßen stehen für den Schifffahrtsverkehr in Gemeingebrauch. Mit Österreich ist die Benutzung der Donau in Artikel 31 des Staatsvertrages vom 15.5.1955 geregelt. Mit der Schweiz bestehen Abmachungen über die Benutzung des Rheins.