Begriff: Zollausschluss

Zollausschluss, der

Teil eines Staatsgebietes, der nicht zum Zollgebiet gehört. Solange eingeführte Waren im Zollausschluss verbleiben, kann eine Einfuhrzollschuld nicht entstehen. Sie entsteht erst bei Herausnahme aus dem Zollausschlussgebiet zur Verbringung ins Zollgebiet. Bsp.: Hamburger Freihafen.