Begriff: Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht, das

Recht des Verfrachters gegenüber dem Warenempfänger, bei Frachtanspruch die verladene Ware zurückzubehalten. Das Zurückbehaltungsrecht ist im Seefrachtvertrag geregelt. Es gilt nur, wenn vereinbart wurde, die Fracht im Endbestimmungsort zu zahlen (Collect).