Die IMO stärkt ab 2018 die Rechte der Seeleute auf Landgang durch Inkrafttreten neuer Regelungen der FAL-Konvention 

Landgang wird ab dem 1. Januar 2018 durch die internationale FAL-Konvention garantiert.

Immer häufiger kam es zuletzt vor, dass auf Menschen-verachtende Weise Seeleute in bestimmten Ländern einfach keine Chance bekamen an Land zu kommen, teilweise nicht einmal, wenn dringende medizinische Versorgung notwendig war(!). Der Seemann als Mensch zweiter Klasse bzw. unter Generalverdacht, wenn es um seine Einreise geht bzw. ging. Aus Erfahrung kann man sagen, dass der häufigste Grund für diese Praxis der Agenten und Behörden eindeutig war: Korruption. Kommen keine „Presents“ in Form von Marlboro, gibt es plötzlich Ausreden, warum Landgangtickets nicht ausgestellt werden können, warum Matrose XY nicht zum Zahnarzt kann. In Zeiten von Anti-Korruptions-Policies verschärfen/verschärften sich nun die Probleme. In manchen Ländern scheint die Ursache darin zu liegen (lag darin), dass die Prozedur in der Einwanderungsbehörde dem Agenten einfach nur zu langatmig war. Totalversagen auf Kosten der grundlegendsten Rechte der Besatzung. Bei manchen Charterern mag der Verdacht aufkommen, dass man sich bestimmte Gebühren, die mit der behördlichen Bearbeitung zu tun haben, schlichtweg sparen oder in manchen Fällen auf das Schiff umwälzen möchte.

Im Text wird klar, dass der Autor – selbst aktiver Senior-Offizier – sich nicht sicher ist, ob er in der Vergangenheitsform oder in der Gegenwart weiterschreiben soll. War es das jetzt mit dem Problem Landgang oder besteht die skrupellose Praxis der willkürlichen Nicht-Gewährung weiterhin? Erfahrende Kapitäne nennen die neue FAL-Konvention sicherlich eine „Lachnummer“, wenn sie daran denken, wie rückentwickelt manche Menschen in manchen Häfen sind. Mit Recht?

Typische fadenscheinige und unrechtmäßige „Argumente“ von Behörden, aber meistens Agenten, wenn die Gewährung von Landgang angeblich unmöglich sei:

  • Agent: Landgang müsse unter einer Fristwahrung beantragt werden
  • Namensliste derer, die an Land möchte muss eingereicht werden
  • Strafe kann drohen, wenn angemeldete Personen nun doch nicht an Land gehen
  • Landgangstickets kosten eine Gebühr
  • Verwaltungsprobleme / IT-oder Verfahrensumstellung in der Behörde
  • An Land wäre es unsicher

Tipp für Kapitäne:

  • Stets in jedem Hafen für alle Besatzungsmitlgieder Landgang beantragen, auch wenn dies grundsätzlich nicht mehr nötig sein sollte mit der neuen FAL und MLC
  • Angebliche Gebühren bzw. Gebühren, die natürlich der Charterer zu zahlen hat (Hafengebühren) in Absprache mit der Reederei aus der Schiffskasse vorschießen und an die Reederei weiterleiten, die diese mit Rechnung vom Charter rückerstattet bekommen
  • Grundsätzlich darf vom Seemann keine Gebühr für Landgang verlangt werden. Mit Agenten nicht argumentieren, sondern ggf. auf die Möglichkeiten des Kapitäns (siehe unten) hinweisen und höhere Stellen sowie die Zuständigen in der Reederei (Crewing, HRM, Operating) in Copy nehmen – Einsatz für die Grundrechte der eigenen Besatzung ist gefragt!

In der neuen FAL-Konvention werden alle öffentlichen Behörden nun ausdrücklich verpflichtet:

  • Immer und jedem Landgang zu gewähren
  • Diskriminierung darf nicht erfolgen aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Staatsangehörigkeit, Politischer Gesinnung oder der Flagge des Schiffes
  • Dieser kann nur aufgrund ernster offiziell anerkannter bedenklicher Sicherheitslagen (Terror, Kriegsgefahr z.B.) abgelehnt werden
  • Behörden müssen in jedem Fall schriftlich klar begründen, wenn ein Landgang unmöglich ist. Jeder einzelne Seemann hat ein Recht auf dieses Schriftstück.
  • Ab 8. April 2019, mit einem Zeitfenster von 12 Monaten zur Implementierung, müssen Crew-Daten für die Einklarierung und Landgangmöglichkeit in digitaler Form (Datenbank) so erfolgen, dass Landgangstickets instant / direkt nach Einlaufen automatisch da sind oder nicht mehr benötigt werden, was der Landgangzeit zugutekommt
  • Der Kapitän ist vom MSC (Maritime Safety Committee der IMO) und der FAL-Gruppe dringend angehalten, Verstöße dem Schiffseigner zu melden, der wiederum den Vorfall an MSC oder FAL weiterleitet.

Verstöße können nicht geahndet werden und es wird sich wenig verändern, wenn Schiffsleitungen diese Information nicht weiterleiten. Besatzungen, deren Kapitäne oder Reedereien sich nicht um dieses Anliegen/Grundrecht kümmern sollen laut FAL-Gruppe ein Onboard-Complaint-Form (nach MLC-Standard) auslösen oder sich bei zuständigen Stellen an Land melden, die die Interessen der Seeleute wahrnehmen bzw. Kenntnis von diesem neuen Recht haben.

Reedereien in der Pflicht

Generell aber stehen auch Schiffsbetreiber (Reedereien) in der Pflicht, hier durch gutes Human-Ressource-Management für einen Informationsfluss zu sorgen und …

  • Schiffsleitungen über diese neuen Rechte und Mittel aufzuklären.
  • Charterer und Agenten sollten gut aufgeklärt werden.
  • Die FAL-Organisation oder das MSC-Committee der IMO muss bei Verstößen von Behörden unbedingt informiert werden.
  • Das entspräche der Sorgfaltspflicht für das Seepersonal und wird sich in Sachen Angestellten-Motivation in jedem Fall lohnen.

 

Es sollte darüber gesprochen werden.

 

Die “IMO’s Convention on Facilitation of International Maritime Traffic (FAL Convention)” wurde von 118 Vertragspartnern gezeichnet,
darunter folgende Länder:

  • ANGOLA
  • ANTIGUA AND BARBUDA
  • ARGENTINA
  • AUSTRALIA
  • AZERBAIJAN
  • BAHAMAS
  • BAHRAIN
  • BELGIUM
  • BELIZE
  • BRAZIL
  • BULGARIA
  • CAMEROON
  • CANADA
  • CHILE
  • CHINA
  • COLOMBIA
  • CYPRUS
  • DEMOCRATIC PEOPLE’S
  • REPUBLIC OF KOREA
  • DENMARK
  • DOMINICA
  • DOMINICAN REPUBLIC
  • ECUADOR
  • EGYPT
  • ESTONIA
  • FINLAND
  • FRANCE
  • GERMANY
  • GHANA
  • GREECE
  • INDONESIA
  • IRAN (ISLAMIC REPUBLIC OF)
  • IRELAND
  • ISRAEL
  • ITALY
  • JAPAN
  • KAZAKHSTAN
  • KENYA
  • KIRIBATI
  • LATVIA
  • LIBERIA
  • MALAYSIA
  • MALTA
  • MARSHALL ISLANDS
  • MEXICO
  • MOROCCO
  • NETHERLANDS
  • NIGERIA
  • NORWAY
  • PANAMA
  • PAPUA NEW GUINEA
  • PERU
  • PHILIPPINES
  • POLAND
  • PORTUGAL
  • REPUBLIC OF KOREA
  • RUSSIAN FEDERATION
  • SAINT KITTS AND NEVIS
  • SAUDI ARABIA
  • SINGAPORE
  • SOUTH AFRICA
  • SPAIN
  • SWEDEN
  • THAILAND
  • TONGA
  • TRINIDAD AND TOBAGO
  • TURKEY
  • TUVALU
  • UKRAINE
  • UNITED KINGDOM
  • UNITED STATES
  • URUGUAY
  • VANUATU

 

Jeder ist eingeladen im Forum mitzudiskutieren über dieses Thema…

 

Landgangstipps für Seeleute – hier