ATIS = Automatic Transmitter Identification System
Automatisches Senderidentifizierungssystem im Bereich Binnenschifffahrtsfunk.
Das ATIS-Signal wird am Ende eines Funkgespräches automatisch (unhörbar) ausgestahlt; bei längeren Funkgesprächen alle drei Minuten automatisch während des Gespräches und dann am Ende nochmals.
Binnenschifffahrtsfunkgeräte müssen mit dieser ATIS-Einrichtung ausgestattet sein, sonst gibt es von der Bundesnetzagentur (vormals RegTP) keine Frequenzzuteilung. Alle ausrüstungspflichtigen Schiffe auf den Binnenschifffahrtsstraßen müssen mit zwei Funkanlagen mit ATIS-Einrichtung ausgerüstet sein. Zwei Funkanlagen deshalb, weil zeitgleich der Kanal 10 (Schiff – Schiff) und der Kanal 11 (Schiff – Hafenbehörde bzw. Revierzentrale) überwacht werden muss.
Für die nichtausrüstungspflichtige Sportschifffahrt genügt ein UKW-Funkgerät mit ATIS-Einrichtung.
Die ATIS-Nummer (10-stellig) wird folgendermaßen gebildet
– 9 = für das ATIS-System
– 211 = für Deutschland
– 01 = für die Buchstaben des Rufzeichens (hier für Delte Alfa) [die Nummer 01 steht für den ersten Buchstaben im Alphabet]
– 8888 = eine vierstellige Nummer nach Vergabe durch die Bundesnetztagentur (unterschiedlich für jedes Binnenschiff individuell)
ergibt 9211018888 (als Beispiel)