Begriff: Ablader

A. ist, wer die Verantwortung fuer die Anlieferung der Ware an das Schiff traegt und die Organisation der Heranschaffung durchfuehrt. Dies kann sowohl der Ausfuehrer (Exporteur), als auch ein von ihm beauftragter Spediteur sein. Der A. kann ueber die Aufmachung des B/L entscheiden, gibt die Zustimmung zur Decksverladung und hat das Recht, den Seefrachtvertrag zu kuendigen und evtl. Wiederausladung zu verlagen. engl. Shipper